Tapio Liller
über PR, Marketing, das Internet und wie das alles zusammenpasst. Tapio ist Inhaber der Unternehmensberatung für PR und Online-Kommunikation Oseon.
Zu Oseon »über PR, Marketing, das Internet und wie das alles zusammenpasst. Tapio ist Inhaber der Unternehmensberatung für PR und Online-Kommunikation Oseon.
Zu Oseon »Wie die Blogpiloten (via heise) berichten, hat sich das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) der Sicherheit in Social Networks angenommen. Beunruhigend sind die Erkenntnisse über Facebook, XING, StudiVZ, Lokalisten und Co. durchaus. Denn neben Verhaltenstipps und sorgfältiger Auswahl der Informationen, die man so online stellt, gibt es wohl auch technische Sicherheitsdefiziten. So werden zum Teil Passwörter beim Login im Klartext übertragen. Damit sind schon Zugriffe über das WLAN des Kaffee-Dealers um die Ecke hochriskant.
Das PDF-Dokument der Studie gibt in Kapitel 8 aber auch praktische Tipps, wie man sich im Netz sicherer bewegen kann. Allein diese Seiten lohnen den Download (hier).
Ein Gericht in UK hat einem klagenden Ex-Arbeitgeber Recht gegeben, von seinem Ex-Mitarbeiter die Aufgabe seines LinkedIn-Profils zu verlangen und nach der Kündigung gepflegte Geschäftsbeziehungen zu diesen Kontakten offenzulegen. Begründet wurde das Urteil mit dem Arbeitsvertrag, der Geschäftskontakte als vertraulich einstuft und eine Verwendung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbietet. (Auf Deutsch auch hier.)
Vertragsrechtlich mag das richtig und korrekt entschieden sein, dafür bin ich kein Jurist. Die Implikationen dieses Urteils für die Verwendung von Social Networks für berufliche Zwecke und darüber hinaus sind leider nicht ganz so einfach geklärt. Da poppen gleich eine ganze Reihe Fragen auf:
..und zu guter Letzt wird sich ja kein Unternehmen wehren, wenn ein neuer Mitarbeiter wertvolle Kontakte aus seinen früheren Jobs mitbringt. Gerade im Agenturgeschäft und im Vertrieb ist das oft ein wichtiger Grund, einen Mitarbeiter einzustellen. “It’s a people business!”
Dieses Beispiel zeigt, dass Social Networking im Geschäft sehr viel weitgehendere Konsequenzen haben kann, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Eine Auseinandersetzung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Juristen (gerade von Anwälten, die bei Arbeitsverträgen beraten) mit den Vor- und Nachteilen von “old school” Klauseln kann nicht schaden.
Sind Juristen hier?
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Nachtrag: Bin auf die Story gestoßen via Tweet von @gigold. Danke!