Mein Kontakt, dein Kontakt

Kategorie Menschen, Märkte, Unternehmen | TAGS , , , , , , ,

Ein Gericht in UK hat einem klagenden Ex-Arbeitgeber Recht gegeben, von seinem Ex-Mitarbeiter die Aufgabe seines LinkedIn-Profils zu verlangen und nach der Kündigung gepflegte Geschäftsbeziehungen zu diesen Kontakten offenzulegen. Begründet wurde das Urteil mit dem Arbeitsvertrag, der Geschäftskontakte als vertraulich einstuft und eine Verwendung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbietet. (Auf Deutsch auch hier.)

Vertragsrechtlich mag das richtig und korrekt entschieden sein, dafür bin ich kein Jurist. Die Implikationen dieses Urteils für die Verwendung von Social Networks für berufliche Zwecke und darüber hinaus sind leider nicht ganz so einfach geklärt. Da poppen gleich eine ganze Reihe Fragen auf:

  • - Sind solche Klauseln in Arbeitsverträgen (Kontakte nicht weiternutzen nach Kündigung) überhaupt noch zeitgemäß?
  • - Sind Kontakte nicht eher ein persönliches Gut? Schließlich sind sie von Natur aus von Mensch zu Mensch, nicht von Firma zu Mensch, definiert.
  • - Was ist mit Leuten, die sich für eine freiberufliche Karriere entscheiden? Für sie muss es m.E. eine Möglichkeit geben, bestehende Kontakte später zu nutzen. Karenzzeiten sind da eine faire Lösung, finde ich.
  • - Sind solche Sperrklauseln gerade in Zeiten von Social Networks nicht auch rein praktisch albern? Wenn der Beklagte im britischen Fall sein LinkedIN-Profil löscht, hindert ihn ja niemand daran, ein neues einzurichten und die Kontakte neu herzustellen. Das könnte sogar eine Gelegenheit sein, auf seine Selbstständigkeit hinzuweisen…

..und zu guter Letzt wird sich ja kein Unternehmen wehren, wenn ein neuer Mitarbeiter wertvolle Kontakte aus seinen früheren Jobs mitbringt. Gerade im Agenturgeschäft und im Vertrieb ist das oft ein wichtiger Grund, einen Mitarbeiter einzustellen. “It’s a people business!”

Dieses Beispiel zeigt, dass Social Networking im Geschäft sehr viel weitgehendere Konsequenzen haben kann, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Eine Auseinandersetzung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Juristen (gerade von Anwälten, die bei Arbeitsverträgen beraten) mit den Vor- und Nachteilen von “old school” Klauseln kann nicht schaden.

Sind Juristen hier?

#

Nachtrag: Bin auf die Story gestoßen via Tweet von @gigold. Danke!